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Trainerausbildung
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Richtlinien z. Qualifizierung
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Mit Wirkung vom 01.07.2008 sind neue Ausbildungsrichtlinien in Kraft getreten. Damit hat der DRIV sein Ausbildungssystem den aktuell gültigen DOSB-Richtlinien angepasst und verbessert damit die Voraussetzung für eine moderne und umfassende Qualifikation von Übunsgsleitern und Trainern. Dadurch ergeben sich u. a. folgende Änderungen:
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die DRIV-Ausbildungsrichtlinien aus 2005 verlieren ihre Gültigkeit |
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seit 01.07.08 gelten die neuen Richtlinien |
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die einfachen "Instruktoren" gibt es nicht mehr |
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damit kann die Instruktoren-Lizenz auch nicht mehr verlängert werden |
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Instruktoren können jedoch direkt in die Trainer-C-Ausbildung einsteigen |
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hierfür werden Ausbildungsstunden anerkannt |
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die Basisqualifizierung ist nun fester Bestandteil der Ausbildung |
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Trainer C (120 LE)
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Die Trainer-C-Ausbildung umfasst 120 LernEinheiten (LE). Eine LE umfasst 45 min und ist identisch mit der alten Bezeichnung UnterrichtsEinheit (UE), die nicht mehr verwendet wird.
Verbindlich ist nun die sportartübergreifende Ausbildung der Basisqualifikation. Sie umfasst insgesamt 40 LE und teilt sich in zwei Ausbildungen zu je 20 LE auf. Mit dieser Ausbildung muss nicht unbedingt begonnen werden. Sie kann auch später noch nachgeholt werden. Deshalb bietet sich jetzt auch für ALLE an, mit dieser Ausbildung weiter zu machen oder anzufangen. Lehrgangsbezeichnung der beiden Blöcke ist BQ1 und BQ 2.
Danach teilt sich die Ausbildung in zwei Ausbildungsgänge auf:
1. Breitensport Inline Skating: diese Ausbildungsgänge haben jeweils die Bezeichnung TCB 1 bis TCB 4. TC für "Trainer C" und B für Breitensport.
2. Leistungssport Speedskating: diese Ausbildungsgänge haben jeweils die Bezeichnung TCL 1 bis TCL 4. TC natürlich wieder für "Trainer C" und L für Leistungssport.
Jeder Block dieser Ausbildung hat einen Umfang von 20 LE. Inhaltlich werden wir die ersten beiden Ausbildungsblöcke gleich halten, so dass es bis einschließlich dem TCB 2 bzw. TCL 2 egal ist, ob man sich für "Breitensport Inline Skating" oder "Leistungssport Speedskating" entscheidet.
Danach finden unterschiedliche Ausbildungen für Breitensport Inline Skating und Leistungssport Speedskating statt.
Mit Abschluss und bestandener Prüfung nach den jeweiligen Lehrgängen TCB 4 bzw. TCL4 ist die Trainer-C-Lizenz und damit die erste Lizenzstufe erreicht.
Für die "Trainer C Breitensport Inline Skating" besteht zusätzlich die Möglichkeit durch einen Aufbaulehrgang mit 30 LE auch "Trainer C Leistungssport Speedskating" zu werden. Dies ermöglicht dann die weitere Ausbildung im Leistungssport-Ausbildungsgang, da auch für den Trainer B und Trainer A weiterhin in den zwei unterschiedlichen Ausbildungsgängen "Breitensport" und "Leistungssport" unterschieden wird.
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Trainer B (60 LE)
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Nach bestandener Trainer C Ausbildung besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zum Trainer B weiter fortzuführen. In nur 60 LE, also insgesamt drei Ausbildungsblöcke á 20 LE kommt man zur Prüfung. Dies entspricht der zweiten Lizenzstufe. Wie beim Trainer C, wird auch hier die Differenzierung zwischen Breitensport Inline Skating und Leistungssport Speedskating umgesetzt.
Die Lehrgangsbezeichnungen heißen in der zweiten Liezenzstufe dann TBB 5 bis 7 für Trainer B Breitensport Inline Skating und TBL 5 bis 7, also für Trainer B Leistungssport Speedskating.
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Trainer A (90 LE)
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Die Ausbildung zum Trainer A baut noch einmal mit 90 LE auf den Trainer B auf. Auch hier werden wieder beide Ausbildungsgänge "Breitensport" und "Leistungssport" angeboten. Allerdings wird es noch einige Zeit dauern, bis nach diesen neuen Richtlinien Trainer A ausgebildet werden.
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Lizenzverlängerungen
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Die jeweiligen Möglichkeiten der Lizenzverlängerungen sind in den Richtlinien hinterlegt. Instruktoren können nicht mehr verlängert werden. Allerdings können sie direkt in die Trainer C Ausbildung einsteigen. Voraussichtlich kann die Instruktor-Ausbildung für die TC-Lehrgänge 1 + 2 anerkannt werden. Deshalb empfiehlt sich für alle Instruktoren, mit der Basisqualifikation weiter zu machen. Danach fehlen dann nur noch die TC-Lehrgänge 3 und 4 und die erfolgreiche Prüfung bis zum Trainer C.
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Ausbildungskonzept
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2006 wurde Daniel Pütter zusammen mit Torsten David zum Ausbildungsbeauftragten gewählt. Da die Ausbildung bis zu dem Zeitpunkt ausschließlich über den Bundesverband DRIV lief, war keinerlei Struktur innerhalb NRWs vorhanden. Wir riefen den Landessportbund NRW sowie Bernd Schicker vom DRIV und Vertreter vom WestdeutschenSkiVerband zu einem Meeting zusammen und legten die für NRW neue Ausbildungsordnung fest, die hier hinterlegt ist.
Für 2007 sind die aktuellen Daten und Ausbildungstermine bereits eingearbeitet.
Als Landestrainer habe ich den Posten des Ausbildungsbeauftragten wieder zur Verfügung gestellt. Torsten David übernimmt ab Januar 2007 den Posten alleinverantwortlich. Ich werde ihn aber weiterhin bei den Ausbildungen unterstützen.
Wir haben beide die Fortbildung beim Landes Sport Bund NRW für die neu eingeführte Basisqualifikation als Referenten abgelegt. Wir waren damit eine der ersten Fachsparten, die die Ausbildung der sportartübergreifenden Basisqualifikation selbständig durchführen konnten.
Unsere Ausbildungsunterlagen haben wir nach den DRIV-Ausbildungsrichtlinien von 2005 mit den jeweiligen Neuerungen vom LSB und DOSB entsprechend angepasst. Seit 01.07.2008 sind diese allerdings ungültig geworden. Die vom DOSB vorgegebenen Richtlinien zur Qualifizierung von Instruktoren und Trainern sind seit dem in Kraft getreten. Nach diesen neuen Richtlinien bieten wir nun zukunftsorientiert die Trainerausbildung für den RIV-NRW und den DRIV an.
Durch diese wiederholten Umstellungen ist die Ausbildung immer wieder ein wenig ins Stocken geraten. Dies haben wir nun endgültig in den Griff bekommen. Unsere Unterlagen haben wir entsprechend den neusten Vorgaben aufgearbeitet, so dass wir uns auf die bevorstehenden Trainer-Ausbildungen freuen.
Daniel Pütter und Torsten David, Oktober 2008
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